
[smilie=s006.gif]
zij00939 hat geschrieben:will auch ein blaulicht.
auserdem hab ich einen weißen fiat brava.
ich überlege schon die ganze zeit ob ich dem ein paar grüne akzente verpassen sollte.
noch eine schöne schrift dazu wie z.b. HOLLEDEI.
und schon fahren die autos ohne blauchlicht zur seite.
und ist auch noch legal.
[url]http://www.achterbahnfan.de/joomla/content/view/59/2/[/url]
MfG
Jürgen
Quelle: [url]http://triumphdaytona675.siteboard.eu/f23t48-geile-lackierung.html?st=0&sk=t&sd=a&hilit=stgb&start=60[/url]...
Es gäbe da aber noch den § 132 StGB - Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.
Hierbei ist das unbefugte Führen von inländischen oder ausländischen Amts- oder Dienstbezeichnungen mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe belegt.
Nach Abs. 2 zählen hierzu auch Bezeichnungen, die dem Originalen zum verwechseln ähnlich sehen. Hierzu würde ich fast auch schon das "POZILEI" zählen. (grenzwärtig)
Die genutzten Gegenstände können dann übrigens nach Abs. 4 vor Ort eingezogen werden
FAZIT: Lackierung ist wohl erlaubt, aber wohl keine Polizei-Schriftzüge im sozialen Umfeld, die Renne zähle ich persönlich mal nicht dazu. Außerhalb dürfte die Maschine wohl nur abgedeckt transportiert werden.