Auch wenn die Abstände stimmen, der TÜV wird wahrscheinlich schon deswegen motzen:
§ 54 I StVZO "....Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann...."
Klar, das bedarf wie es auf fachchinesisch heisst der "Auslegung", aber auslegen tut der Mann vom TÜV...
und selbst wenn man sich mit ihm über Obiges streiten könnte..
§ 53 II StVZO ".....An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig...."
Und da gibts nix auszulegen...
Warum da jetzt aber ne e-Nummer drauf ist kann ich nur schätzen, so gut kenn ich mich net aus, aber es ist ja so das jedes europäische Land diese E-Nummern vergeben kann...
Das Land ist an der Zahl nach dem E zu erkennen...
Da ist es zumindest vorstellbar das mal nationale Vorschriften trotz E-Nummer kollidieren...
Falls es doch durch den TÜV geht wird und ich es doch aufs Forumstreffen schaffen sollte geb ich nen Kasten aus, aber ich glaub das wir nicht passieren

by the way...wo steht da eigentlich was von E-Nummer????