Wenn man jetzt aber trotzdem Lust hat auf sowas mit einem Händler in den Ring zu steigen, muss man dem erstmal verständlich machen, das das Gesetz keine Verschleißteile kennt. Das wird schon schwer genug, da die meisten Händler da auf Durchzug stellen. Es geht hierbei nun darum, nachzuweisen das bei dem Gefahrenübergang (sprich Übergabe der Daytona/Rechnungslegung) dieser Mangel bereits zumindest angelegt war. Alles andere ist wurscht. Alleine das zu beweisen wird schon schwer genug, wenn für dich nicht unmöglich. Es sei denn, man befindet sich noch im ersten halben Jahr des Kaufes, dann gilt die Beweislastumkehr - der Händler steht dann in der Beweislast. Sollte dieser dann kein Übergabeprotokoll haben, siehts gut aus für dich.
Erschwerend kommt hinzu, ob dieses vibrieren nun wirklich eine Art Mangel im Sinne des Gesetztes ist, da die Leistung dieser eben nicht beeinträchtigt wird.
Könnte noch weiter erzählen aber will hier keinen langweilen

Kurzum: Kauf dir Bremboscheiben und dann ist Ruhe.
JM2C
