Gerade mal in der Ausschreibung gefunden:
7.6 Fahrzeugkontrolle
Das MOTORRAD action team ist berechtigt, technische Kontrollen an den Fahrzeugen vorzunehmen.
Abholung der Maschine und Wiedermontage sind Sache des Teilnehmers
Satz 1 ist ja vollkommen in Ordnung und im Sinne des Sports.
Satz 2 sollte aber vielleicht noch mal umgeschrieben werden.
"Abholung der Maschine und Wiedermontage sind,
im Falle eines Regelverstoßes , Sache des Teilnehmers"
Ich hätte nämlich keinen Bock meine Maschine in Einzelteilen bei der Prüfkommission abzuholen, nur weil nichts gewesen ist und denen am Ende der Veranstallung langweilig ist

Nicht das es für Schleicher wie mich in realistische Frage käme, aber für die fixeren, für die es um etwas geht...
Denn das ist ja nicht mal der Polizei bei Verkehrskontrollen gestattet. Wenn die nix finden, müssen sie auch wieder alles in den Ursprungszustand herrichten.